§ 75 Sachkenntnis
Stand: 28.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/75#abs-1 (1) Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in Absatz 2 bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater). Satz 1 gilt auch für eine fernmündliche Information. Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen eine Tätigkeit als Pharmaberater nicht ausüben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/75#abs-2 (2) Die Sachkenntnis besitzen
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/75#abs-3 (3) Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 75 AMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 14.02.2007 – 3 K 253/06
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 – L 4 R 738/06Rentenversicherungspflicht - Befreiung - berufsständische Versorgungseinrichtung - Arzt, Tierarzt und Apotheker - Beschäftigung als Pharmaberater - keine Geltung der Befreiung für die Beschäftigung als Pharmaberater - Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Bremen, 13.01.2026 – 1 K 711/25
- VGH Hessen, 20.12.2010 – 7 A 3287/09
- BSG, 04.07.2012 – B 11 AL 21/11 RArbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe - Vermittlungsmöglichkeit - förmlicher Berufsabschluss - Pharmareferent bzw PharmaberaterZitiert von 16
- BSG, 31.10.2012 – B 12 R 3/11 RRentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte Wirksamkeit - Wechsel der Beschäftigung - keine Erstreckung auf neue Beschäftigung auch bei Ausübung einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit - Verstoß gegen Treu und Glauben - PharmaberaterZitiert von 77
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.11.2020 – 3 C 7/19Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen PersonZitiert von 3
- BVerwG, 05.11.2020 – 3 C 9/19
- LSG Hessen, 06.02.2014 – L 1 KR 8/13Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 75 geändert durch Artikel 3 28. 1. 2022 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 75 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.